Interessante News. Spannende Projekte.

Mai 2018:

Die DSGVO tritt in Kraft

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Eine Verordnung, die zwar von der EU schon am 27. April 2016 beschlossen wurde, jedoch erst in den letzten Wochen durch Presse und Berufsverbände so richtig ins Bewusstsein gedrungen ist.

Was ist die DSGVO?
»Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.,« so steht es bei Wikipedia.

Die Verordnung betrifft damit alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine ..., die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Dabei muss man eruieren, welche personenbezogenen Daten wann, wo und wie erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Auch dann, wenn man keine eigene Website betreibt, ist man als Unternehmer von der DSGVO betroffen. Das heißt, intensive investigative Arbeit sowie deren umfangreiche Dokumentation sind nötig. So müssen beispielsweise neuerdings auch mit Dienstleistern Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen und die Datenschutzerklärung auf der Website aktualisiert werden. Und das ist noch längst nicht alles.

Die DSGVO ist natürlich ein großer Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger der EU, keine Frage. Sie gibt ihnen quasi die »Hoheit über ihre Daten« zurück – gerade im Hinblick auf große Unternehmen und Konzerne. Doch insbesondere vielen kleinen Unternehmen und Vereinen bereitet die DSGVO große Kopfzerbrechen.Denn die Umsetzung der DSGVO bedeutet für Sie sehr viel Zeit und Bürokratie. Gleichzeitig ist die Verunsicherung groß. Nicht zuletzt auch wegen der hohen Bußgelder, von denen in der Presse immer wieder zu lesen war. Denn konkrete Handlungsempfehlungen - wie die DSGVO in der Praxis beispielsweise von kleinen Betriebe konkret umgesetzt werden soll - gibt es leider kaum. Gleichzeitig sind bis heute viele Fragen offen bzw. rechtlich nicht wirklich geklärt. Man kann also nur hoffen, dass sich in den nächsten Wochen und Monaten »das Dickgicht in Sachen DSGVO noch etwas lichtet«. Dass die Aufsichtsbehörden erst einmal Milde walten lassen und der deutsche Mittelstand nicht von einer Abmahnwelle ungeahnten Ausmaßes heimgesucht wird.

Übrigens: Im Zuge der DSGVO haben wir die Seiten News und Referenzen auf unserer Homepage ausgedünnt sowie einige personenbezogene Daten entfernt.

Kontakt

0721 9574132
0721 577952
Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe:
Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Wir werden Sie in Kürze kontaktieren.